Die Arbeitszeit im bulgarischen Arbeitsrecht

I. Nach ihrer Dauer werden in Bulgarien folgende Arbeitszeiten unterschieden:

  1. Normalarbeitszeit – Arbeitszeit, deren Dauer gemäß der normalen und gewöhnlichen Arbeitsbedingungen festgelegt ist

  • festgelegter Arbeitstag – 8 Stunden;

  • festgelegte Arbeitswoche – 40 Stunden (Art. 136 Abs. 1-3 ArbGB).

* Maximale nach geltendem Recht zulässige Dauer. Eine Ausnahme ist im Art. 136a) ArbGB vorgesehen.

  1. Verlängerte Arbeitszeit – eine Arbeitszeit, deren Dauer länger als die gesetzlich vorgesehene ist (Art. 136a) ArbGB).

  • Die Gründe für ihre Anwendung sind meist „betriebliche Gründe“ und Betriebsangelegenheiten;

  • Der Arbeitgeber muss die Einführung von verlängerter Arbeitszeit mit dem Betriebsrat abstimmen.

  • Die Einführung der verlängerten Arbeitszeit erfolgt in Bulgarien durch schriftliche Anweisung, deren Inhalt sich auf folgendes beziehen muss: Zeitraum, Arbeitnehmer, Dauer sowie nähere Bedingungen über die Ableistung und den Ausgleich der verlängerten Arbeitszeit.

*Ausgeglichen wird die verlängerte Arbeitszeit mit entsprechender Verkürzung der Arbeitszeit in einem anderen Zeitraum.

  1. Verkürzte Arbeitszeit (Art. 137, 305, 309, 317 ArbGB). Ihre Dauer ist kürzer als diese der Normalarbeitszeit. Voraussetzungen:

  • Besondere oder Gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen

  • Andere in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe: Alter, Gesundheitszustand oder andere besondere Gründe wie z.B. verminderte körperliche oder psychische Belastbarkeit.

*Der Arbeitnehmer genießt alle Rechte, die auch einem Arbeitnehmer mit Normalarbeitszeit zustehen.

  1. Teilzeitarbeit – Art. 138 ArbGB – die Arbeitszeit dabei umfasst einen Bruchteil der gesetzlich festgelegten Arbeitszeit.

II. Verfahren bei der Festlegung der verkürzten Arbeitszeit

1. durch vertragliche Vereinbarung – Schriftform erforderlich; Art. 138 ArbGB;

2. einseitig durch den Arbeitgeber – Art. 138a) ArbGG, wenn:

  • Grund – Schrumpfung des Arbeitsumfangs;

  • Eine schriftliche Anweisung des Arbeitgebers, die erst nach Erteilung der Zustimmung der Gewerkschaften und des Betriebsrates erlassen ist;

  • Diese Anweisung kann alle oder einzelne Arbeitnehmer betreffen, z.B. nur die Beschäftigten in einer bestimmten Abteilung;

  • Die Höchstfrist beträgt 3 Kalendermonate pro Kalenderjahr;

  • Die neue Arbeitszeit darf nicht kürzer sein als die Hälfte der gesetzlich festgelegten Arbeitszeit für den entsprechenden Abrechnungszeitraum (Art. 138a) Abs. 2 ArbGB;

III. Wie kann die Arbeitszeitdauer festgelegt werden

1. Regelmäßige Arbeitszeit – ihre Dauer wird durch eine Vereinbarung zwischen den Parteien bestimmt. Diese Dauer kann normal, verringert oder anteilig sein.

2. Überstunden - darunter ist eine Überschreitung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu verstehen.Gemäß Art. 262 ArbGB werden die Überstunden mit Erhöhung, die zwischen den Parteien vereinbart ist, vergütet. Diese Vergütung kann nicht niedriger sein als

  • 50 Prozent - für die Arbeit an Werktagen;

  • 75 Prozent – für die Arbeit an Feiertagen;

  • 100 Prozent - an offiziellen Feiertagen,

  • 50 Prozent - für die Arbeit bei zusammengefasst Berechnung der Arbeitszeit.

Wenn nicht anders vereinbart ist, erfolgt die Erhöhung auf der von der Arbeitsvertrag bestimmten Vergütung berechnet werden. Die Erhöhung kann höher als die gesetzlich vorgesehene sein.

IV. Die Nachtarbeit

Die Nachtarbeit umfasst in Bulgarien den Zeitraum vom 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr, für minderjährige Arbeitnehmer von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Die Vergütung richtet sich nach Art. 261 ArbGB.

V. Arbeitszeit kann auch

1. tatsächliche Arbeitszeit – Arbeitszeit, in der der Arbeitnehmer unmittelbar seine Arbeitspflichten erfüllen soll;

2. Zeit zur Verfügung – diese Zeit wird in verringerte Höhe vergütet. Sollte der Arbeitnehmer einberufen werden, wird diese Zeit als Überstunden vergütet.


*Bereitschaftsdienst – der Begriff bezeichnet jene Zeitspanne, in der ein Arbeitnehmer sich für dienstliche Zwecke bereithalten muss, seine Arbeitskraft einsetzen, sofern dies nötig sein sollte.