Arbeitsrecht in Bulgarien

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Geschichte des bulgarischen Arbeitsrechts

Ursprünglich wurde das Arbeitsrecht in Bulgarien Sozialgesetzgebung genannt (ein Begriff, der auch heutzutage verwendet wird), später trug den Namen Industriegesetzgebung und erst dann wurde in Arbeitsrecht umbenannt.

Die Entstehung des Arbeitsrechts in Bulgarien ist einerseits mit dem Prozess der Entwicklung des Dritten bulgarischen Staates und der bulgarischen Industrie und andererseits mit der Umsetzung des europäischen Rechts verbunden.

Der russisch-türkische Krieg von 1877/78 beendete die 500-jährige türkische Herrschaft über Bulgarien und führte zur Schaffung des Dritten Bulgarischen Staates. Die erste demokratische Verfassung wurde 1879 in Tarnowo erlassen. Die Grundlagen des Zivil-, Straf- und Verfahrensrechts wurden geschafft. Die Industrie wurde durch spezielle Gesetze gefördert. Deshalb bestand auch die Notwendigkeit, ein Arbeitsgesetz zu erlassen.

Das Arbeitsrecht in Bulgarien, wie auch in den meisten europäischen Ländern, entstand nach einem Kampf der Arbeiter, insbesondere der Arbeitspartei und ihrer politischen und beruflichen Organisationen - die bulgarische sozialdemokratische Arbeitspartei und die Allgemeine Arbeitergewerkschaft. Die Arbeiterbewegung war ein wesentliches Instrument zur Schaffung neuer Gesetze zum Schutz der Rechte von den Arbeitnehmern im 19. und 20. Jahrhundert.

Das erste Gesetz in Bulgarien war zum Schutz von Kindern und Frauen am Arbeitsplatz und wurde im Jahr 1905 erlassen. Das Gesetz regelte das Mindestarbeitsalter, die Arbeitszeit, den Urlaub und den Mutterschaftsurlaub. Später wurden auch andere Gesetze erlassen, die mit dem Arbeitsrecht verbunden waren. Im Jahr 1907 wurde das Arbeitsinspektorat gegründet. Während der beiden Balkankriege (1912 und 1913) haben aber meistens Frauen und Kinder gearbeitet und deshalb war die Wirkung des Arbeitsrechts stark begrenzt. Im Jahr 1917 wurde das Gesetz über die Gesundheit und die Sicherheit am Arbeitsplatz verabschiedet, das das bisherige Frauen- und Kinderarbeitsrecht und das Gesetz über das Arbeitsinspektorat ersetzte.

Im Jahr 1920 wurde Bulgarien Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation, die im Jahr 1919 gegründet wurde. Heutzutage sind alle von den IAO ratifizierten und verkündeten Akten ein Teil des geltenden Rechts.

Andere wichtige Vorschriften sind das Arbeitsvertragsgesetz und das Tarifvertragsgesetz vom Jahr 1936.

Das heutige Arbeitsgesetzbuch wurde in Bulgarien zum ersten Mal im Jahr 1986 verkündet. Es trat im Jahr 1987 in Kraft und wurde bis jetzt 65 Mal geändert, zum letzen Mal im Februar 2010.

Das Arbeitsgesetzbuch ist die wichtigste Quelle des Arbeitsrechts. Das ergibt sich aus den folgenden Gründen:

a) Еs regelt alle Fragen in Bezug auf die allgemeinen Arbeitsverhältnisse (Kapitel I, XVIII, XIX) und auch auf die individuellen Arbeitsverhältnisse (Kapitel V - XVII) und die kollektiven Arbeitsverhältnisse (Kapitel III, IV und VI). Das heutige Arbeitsgesetzbuch beschäftigt sich überwiegend mit den individuellen Arbeitsverhältnissen.

b) Das Arbeitsgesetzbuch regelt die wesentlichen Inhalte der Arbeitsverhältnisse. In den meisten Fällen sind die Vorschriften so ausführlich, dass keine weitere Verordnungen und Anweisungen notwendig sind (Kapitel III, IV, IX, XV, XVI, XVIII). In anderen Fällen enhält das Arbeitsgesetzbuch nur allgemeine Regelungen und deshalb müssen weitere untergesetzliche Normen in Bezug auf die konkreten Fragen erlassen werden (Kapitel VII, VIII, XII).

c) Die Änderungen des Arbeitsgesetzbuches in den letzten 16 Jahren haben dazu geführt, dass die meisten Vorschriften einen dispositiven Charakter haben.