Die rechtlichen Unterschiede zwischen Arbeitsvertrag und Werkvertrag

Nach Art. 1, Abs. 2 AGB müssen die Verhältnisses bei Leistung der Arbeit nur als Arbeitsverhältnisse geregelt werden. Die abgeschlossenen Verträge, die mit diesen Verhältnisse verbunden sind, werden als arbeitsrechtsähnlichdefiniert.

Wir stellen kurz die Unterschiede zwischen dem Arbeitsvertrag und dem Werkvertrag in Bulgarien

Gegenstand: Erstes Merkmal und Unterschied zu dem Werkvertrag ist, dass der Arbeitnehmer keines Ergebnis schuldet, und muss anstatt dessen eine bestimmte Arbeit.

Form: Der Arbeitsvertrag muss in schriftlicher Form abgeschlossen werden. In der Regel ist der Werkvertrag formfrei.

Die Parteien sind in der hierarchischen Abhängigkeit – der Arbeitnehmer muss die Anweisungen des Arbeitgebers erfüllen. Die Parteien, die einen Werkvertrag abgeschlossen haben, sind gleichberechtigt.

Der Arbeitnehmer leistet seine Arbeit nach der festgelegten im Gesetz oder im Vertrag Arbeitszeit, Platz und Charakter der Arbeit. Der Auftragnehmer hat keine festgelegte Arbeitszeit und Platz und er kann sie selbständig festsetzen.

Die arbeitsrechtliche Rechte und Pflichten sind persönlich und nicht übertragbar. Die Rechte und Pflichten aus dem Werkvertrag sind persönlich, aber sie können auf dritte Personen übertragen werden, wenn nicht anders im Vertrag vereinbart ist.

Der Arbeitnehmer/Angestellte benutzt bei seiner Arbeit Werkstoffe/Materialen, die von dem Arbeitgeber überlassen sind. Der Auftragnehmer benutzt Materialen, die seiner oder Eigentum des Auftraggebers sind.

Disziplinarhaftung: Der Arbeitnehmer/Angestellte trägt einer Disziplinarhaftung für die Nichterfüllung der inneren Verhaltensregeln und für die Verletzung der Arbeitsdisziplin. Der Auftragnehmer ist nicht dem Auftraggeber unterstellt und trägt keine Disziplinarhaftung.

Wenn ein Arbeitsergebnis nicht erreicht wird, dann trägt der Arbeitgeber die Kosten. Wenn der Auftragnehmer kein Ergebnis leistet, sind die Kosten vom Auftragnehmer zu übernehmen.

Bezahlung: Der Arbeitgeber schuldet eine Arbeitsvergütung dem Arbeitnehmer. Der Auftraggeber kann eine Vergütung schulden oder nicht, wenn es vereinbart ist.

Rechtliche Regelung: Das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer sind von dem Arbeitsgesetzbuch geregelt. Das Verhältnis aus dem Werkvertrag wird von dem Gesetz über Schuldverhältnisse und Verträge und Vereinbarungen zwischen den Parteien.

Anmeldung: Der Arbeitsvertrag muss in eine 3-tägige Frist bei dem bulgarischen Finanzamt angemeldet werden. Der Werkvertrag muss nicht angemeldet werden.

Streitigkeiten: Die Arbeitsstreitigkeitenwerden gemäß Kapitel XVIII AGB behandeln. Das Gesetz über Schuldverhältnisse und Verträge und die Zivilprozessordnung finden Anwendung für die zivilrechtliche Verträge und Streitigkeiten.

Sicherheiten: Die allgemeine zivilrechtliche Sicherheiten (Gesamthaftung, Unteilbarkeit, Pfand, Hypothek, Bürgschaft) können nicht verwendet werden, wenn man einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat. Man kann die allgemeinen zivilrechtlichen Sicherheiten anwenden, wenn man einen Werkvertrag abgeschlossen hat.

Nichterfüllung: Eine Strafzahlung oder einer Schadensersatz in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zum Tag des Verzugs können nicht vereinbart werden, wenn es um Arbeitsrecht geht. Die Haftung gemäß AGB ist spezielle gegenüber der allgemeinen Haftung, die im Gesetz über Schuldverhältnisse und Verträge (GSV) vorgesehen ist. Aus dem Werkvertrag können die Parteien zu einem Schadensersatz in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zum Tag des Verzugs verpflichtet werden.

Sozialversicherungen: Die Arbeitnehmer/Angestellte sind sozialversichert gegen alle soziale Risiken,die im Art. 4, Abs. 1, P. 1 Sozialversicherungsbuch (SVB) aufgezählt sind. Wer, der einen Werkvertrag abgeschlossen hat, wird nur gegendieInvalidität wegen einer allgemeinen Krankheit, Alter und Tod versichert. Das passiert, wenn er eine monatliche Vergütung, die gleich oder über eine minimale Arbeitsvergütung ist, nach ihrer Verminderung mit den Tätigkeitskosten bekommt (Art. 4, Abs. 3, P. 5 SVB).