Die Sozialversicherung in Bulgarien
Die Sozialversicherung ist ein System, bei dem den Bürgern finanziellen Schutz vor Lebensrisiken, Berufsunfällen und deren Folgen wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter und Pflegebedürftigkeit gewährt wird.
Der Zweck des Sozialversicherungssystems besteht im Gewährleisten eines stabilen Lebensstandards jedes Einzelnen. Das bulgarische Sozialversicherungssystem deckt folgende Lebensrisiken:
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allgemeine Krankheit;
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Arbeitsunfall;
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Berufskrankheit;
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Mutterschaft;
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Arbeitslosigkeit;
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Alter
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Tod.
Alle Arbeitnehmer sind in der Regel automatisch pflichtversichert.
Der Arbeitgeber hat innerhalb einer Frist von 3 Tagen den Abschluss eines Arbeitsvertrags beim bulgarischen Finanzamt (NAP) zu melden. Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, bis zum 25. des nächsten Monats die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen (Art. 7, Abs. 1 des Sozialversicherungsgesetzbuches, bulg.: Кодекс за социално осигуряване, kurz: SvGB). Die Beiträge sind auf das Konto des Finanzamts zu zahlen.
Die Sozialversicherungsbeiträge berechnen sich wie folgt:
- Grund-Sozialversicherung (Arbeitslosenversicherung etc.) - 17,3% des Brutto-Gehaltes;
- Rentenversicherung - 5% des Brutto-Gehaltes;
- Krankenversicherung - 8% des Brutto-Gehaltes.
Von den Versicherungsbeiträgen hat der Arbeitgeber 60% und der Arbeitnehmer 40% zu entrichten.
Weiterhin hat der Arbeitgeber allein die Arbeitsunfallversicherung zu tragen, die sich abhängig von der Arbeitsstelle zwischen 0,4% und 1,1% des Brutto-Gehaltes beziffert.
Die Versicherungsbeiträge der Arbeitnehmers werden auf Grund der erhaltenen- einschließlich angerechneten und nicht gezahlten- Brutto-Arbeitsvergütungen für einen Monat oder der nicht angerechneten Brutto-Arbeitsvergütungen für einen Monat, berechnet (Art. 6, Abs. 3 SvGB). Das Maximalversicherungseinkommen ab 2015 beträgt 2.600 BGN.